Das Honorar orientiert sich an der Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen(HonRIb).
Es besteht auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Bei Gerichtsgutachten erfolgt die Honorierung nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG).
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Wir freuen uns auf Sie!
Marc Schulze
- Bausachverständiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
- Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
- Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
- Geprüfter Sachverständiger Immobilienbewertung ( GIS Sprengnetter)